Mittwoch, 1. April 2009

AZ 6 T 25/09 LG Bonn

wird im Mietvertrag vereinbart, dass die Wohnungsschlüssel erst nach Zahlung der ersten Miete an den Mieter übergeben werden, ist die entsprechende Klausel im Mietvertrag zulässig.

Das LG Bonn wies die Beschwerde eines Mieters damit ab, der bereits mit der Prozesskostenbeihilfe am Amtsgericht gescheitert war. Dieser wollte trotz der vereinbarten Klausel den Schlüssel einklagen ohne die erste Mietkaution zu zahlen.

Treffer für den Vermieter