Donnerstag, 20. August 2009

Az XII 137/07 BGH Wassersperre

Wasser abdrehen bei Mietschulden?

Klar eine der vielen Möglichkeiten, so auch das Urteil des BGH (Az: XII 137/07).

Grundsätzlich handelte es sich in diesem Urteil um einen gewerblichen Mieter. Dieser hatte seine Kündigung erhalten, die gemieteten Räume aber nicht frei gemacht. Weiter wurde auch keine Miete bezahlt. Also ein säumiger Mieter.

Grenzt der BGH hier nun den gewerblichen Mieter aus der üblichen Rechtssprechung aus? Bis zu diesem Urteil, war jede Form der Selbsthilfe streng untersagt. Folgen von Selbsthilfe bei Mietnomaden kannten regelmäßig Anzeigen und Klagen wegen Hausfriedensbruch sein oder Nötigung.

In wie weit der BGH nun dem betroffenen Vermietern freie Hand lässt, dem Mietnomaden das Wasser abzudrehen, liegt sicher in der Einzelfallentscheidung. Familien mit kleinen Kindern oder Säuglingen sowie kranke Menschen werden hier wohl einen erweiterten Schutz bekommen.

Das Urteil birgt aber Handlungspotential gegen Mietnomaden.