Einen kleinen Erfolg, wenn auch nur aus dem Zusammenspiel weiterer Einzelheiten, erzielte das Amtsgericht Emmerich gegen einen Mietnomaden.
Verurteilte wurde einen 31-jährigen Bocholter zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Er hat als Mietnomade in Rees gelebt, ohne je Miete und Kaution zu zahlen.
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Sie zahlen keinen Cent Miete und noch bevor die Räumungsklage kommen kann, sind sie spurlos verschwunden. Die Wohnung bleibt als Müllkippe zurück. Mit sehr eindrucksvollen Bildern startete die Dokufolge. In einer völlig zugemüllten Wohnung führt die Hausverwalterin den Zuschauer nahe, was eine Familie mit Kind in eine 4 Zimmerwohnung anrichten kann. In 45 Minuten zeigt K1-Die Reportage bewegende Bilder. Sehenswert.
Die Zahl der Mietnomaden in Deutschland steigt ständig. Die Vermieter sind verzweifelt, für sie bedeuten die Mietausfälle, Anwaltskosten und hohen Renovierungsbeiträge oft den finanziellen Ruin.
Der Bericht steht noch auf den Websites von Kabel 1 zur Verfügung. Hier ansehen
Als Ergänzung zu unserem Hauptthema „Mietnomaden“ berichtet die Seite tlz.de heute über so genannte Gartennomaden. Diese Mieten sich für einen Sommer eine Gartenparzelle und verschwinden, sobald es darum geht die Pacht zu zahlen.
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Summiert man die Mietausfälle durch Mietnomaden, Mietpreller und Einmietbetrüger zusammen, so steht der Pegel für 2010 bei rund 2,4 Mrd. Euro. Vermieter haben nun eine Möglichkeit sich gegen die Folgen dieser „Gattung“ Mieter zu schützen. Zumindest vor den finanziellen Folgen.
Selbstverständlich schützt sich auch die Versicherung vor zu hohem risiko, es wird nur dann eine Police erstellt, wenn vom Mieter eine einwandfreie Bonität nachgewiesen wird.
Die Kosten belaufen sich auf 2 – 5% der Jahresnettomiete und decken dabei einen Mietausfall für etwa 12 Monate ab. Aufpassen! Anwalts und Prozesskosten sind in der Regel durch eine solche Versicherung nicht abgedeckt.
BGH vom 14.08.2008, I ZB 39/08
BGH vom 06.052009, XII ZR 137/07
Gab das BGH den Mietnomaden wieder Möglichkeiten in die Hand, eine Räumung zu vermeiden. Bis zu diesen urteilen war es dem Gerichtsvollzieher im Räumungstermin überlassen, ob er die Räumung konsequent durchzieht, wenn der Mietpreller die Räume untervermietet hat. Damit ist nun Schluß.
Absolut nicht haltbar für die Praxis hat das BGH mit dem Urteil vom 14.08.2008 dem Gerichtsvollzieher hier den Entscheidungsspielraum genommen. Nutzt ein Mietnomade diese Möglichkeit der Untervermietung darf der Gerichtsvollzieher den Einmietbetrüger räumen, aber nicht den Untermieter.
Was darf der Vermieter nun? Es besteht lt. Dem BGH die Versorgungssperre, sofern möglich. Das bedeutet, Strom, Wasser und Heizung darf der Vermietersperren, sofern das technisch möglich ist. Gerade in den Wintermonaten nimmt der Vermieter den Betrügern hier den Spaß.
Ob die Politik hier nun endlich Lösungen anbietet bleibt abzuwarten. So, wie der BGH geurteilt hat, sollte es nicht sein. Hat ein betrogener Vermieter keine Rechte mehr?
Posted by Anti Mietnomade | Posted on 23:47
Posted in Mietnomaden
Posted by Anti Mietnomade | Posted on 00:59
Posted in Vermietertipps
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