Samstag, 10. April 2010

Az 6 C 598-08 AG Bonn Schnarchen

Ich suche eine ruhige Wohnung.

Mit diesen Worten zog ein Ehepar in Bonn vor das AG und klagte auf fristlose Kündigung und Schadensersatz 8000€, weil der Vermieter den neuen Mieter aus deren Sicht arglistig darüber getäuscht hat, dass der Nachbar so laut schnarcht, dass an einer Nachtruhe nicht zu denken ist.

Aber, ein schnarchender Nachbar rechtfertigt keine fristlose Kündigung des Mietvertrags. Die Klage der Mieter wurde durch das Bonner Amtsgericht abgewiesen.

Begründet wurde das Urteil unter anderem damit, dass in einem Mehrparteienhaus die Geräuschkulisse niedrig ist. Auch kann der Vermieter nicht dafür verantwortlich gemacht werden

AZ: 6 C598/08 vom 25.03.2010