Mittwoch, 16. November 2005

AZ 6 T 312/05 LG Bonn

Auch bereits in 2005 urteilte das Landgericht Bonn darüber, dass ein Mieter seinem neuen Vermieter noch bereits vor Abschluss des Mietvertrages darüber informieren, dass die andere Wohnung wegen Mietrückständen gekündigt wurde und gegen sie ein Insolvenzverfahren läuft.

Demnach sollte der Mieter dem Vermieter "ungefragt" von seiner wirtschaftlichen Situation informieren müssen.


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