Mittwoch, 22. Juni 2005

Mietnomade wegen Betrugs verurteilt

AG Tiergarten, 22.06.2005, Aktenzeichen: (260 Ds) 61 Js 1479/05 (326/05)).

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte die Mietnomadin wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung.

Vorgeschichte:

Der Vermieter hatte sich, zur Vermeidung von Mietschulden und als vorbeugende Maßnahme, die Zwischenzeitlich umstrittene "Mietschulden-Freiheitsbescheinigung“ ausstellen lassen. Die Mieterin in spee hatte darin bereits Wahrheitswidrige Angaben getätigt und so den Mietvertrag erschlichen. Die Miete konnte zu keiner Zeit von der Mieterin aufgebracht werden. Das aber ist Eingehungsbetrug.

Schade das es nur eine Strafe auf Bewährung war. Denn die Mieterin hatte ja bereits aus dem vorherigen Mietvertrag erhebliche Schulden und dieses dem Vermieter der neuen Wohnung verheimlicht.




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